Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten. Die Schulpflegschaft wählt die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen. Die Eltern können über die Bildungs- und Erziehungsarbeit auch unter sich beraten.

§ 72 Abs. 1 Schulgesetz NRW

Die Schulpflegschaft im Schuljahr 2025/ 26

  Vorsitzende/r    Stellvertretende/r
Lg 1 Fr. Remter   Fr. Beckhaus
Lg 2 Fr. Wallutis   Hr. Gerken
Lg 3 Fr. König   Fr. Bartels
Lg 4 Fr. Bordel   Fr. Linnenbrink
Lg 5 Fr. Gerhards   Hr. Shoai
Lg 6 Fr. Korten-Walczak   Hr. Etterich
Lg 7 Fr. Köwitsch   Hr. Engelskirchen-Walter
Lg 8 Fr. Greune   Fr. Höschle