Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten. Die Schulpflegschaft wählt die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen. Die Eltern können über die Bildungs- und Erziehungsarbeit auch unter sich beraten.

§ 72 Abs. 1 Schulgesetz NRW

Die Schulpflegschaft im Schuljahr 2026/ 27

  Vorsitzende/r    Stellvertretende/r
1a Fr. Nagel   Fr. Prevolnik
1b Fr. Wallutis   Fr. Hecht
2a

Hr. Engelskirchen-Walter

  Fr. Lerari
2b Fr. Sandig   Fr. Korten-Walczak
3a Fr. Köwitsch   Hr. Handel
3b Fr. Bordel   Fr. Linnenbrink
4a Fr. Taulin   Fr. Pfülb
4b Fr. Kreuz   Fr. Ströder