Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten. Die Schulpflegschaft wählt die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen. Die Eltern können über die Bildungs- und Erziehungsarbeit auch unter sich beraten.

§ 72 Abs. 1 Schulgesetz NRW

Die Schulpflegschaft im Schuljahr 2023/ 24

  Vorsitzende/r    Stellvertretende/r
Lg 1 Fr. Busch   Fr. Braescu Sales
Lg 2 Hr. Gerken   Fr. Linnenbrink
Lg 3 Fr. Kreuz   Fr. Sündermann
Lg 4 Fr. Khairzada   Fr. Beyer
Lg 5 Fr. Mescher   Fr. Gerhards
Lg 6 Fr. Beckhaus   Fr. Walczak
Lg 7 Fr. Siemes   Fr. Höschle
Lg 8 Fr. Bartels   Fr. Johann